Informationen zur Vertragsrichtung beim Ankauf.
Beim Ankauf verkaufst du als Verbraucher deine Karten an LUPZN und erhältst dafür Geld; LUPZN tritt als Käufer auf. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 312g BGB) sowie die neue elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton", § 356a BGB) schützen Verbraucher beim Kauf von Waren und Dienst- leistungen von einem Unternehmer. In der hier vorliegenden Ankauf-Konstellation – der Verbraucher verkauft und erhält die Zahlung – besteht ein solches gesetzliches Widerrufsrecht nicht zugunsten des Verkäufers.
Deine Sicherheit ergibt sich aus dem Ablauf: Du versendest die Karten erst nach unserer Freigabe, erhältst ein verbindliches Angebot erst nach der Prüfung und entscheidest frei, ob du es annimmst. Ein bindender Kaufvertrag kommt erst mit deiner Annahme zustande. Lehnst du ab, senden wir dir die Karten zurück. Die Einzelheiten regeln die Ankaufbedingungen.
Unser Vor-Angebot ist unverbindlich; Preise stehen unter dem Vorbehalt der Endprüfung. Ein von uns abgegebenes verbindliches Angebot gilt für den im Angebot genannten Zeitraum. Dabei handelt es sich um ein vertragliches, nicht um ein gesetzliches Recht.
Sollten wir künftig Waren an Verbraucher verkaufen, gilt hierfür eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Diese ist nicht Gegenstand des Ankaufs.